Passbüro

Passbüro-Infoseite im
Kanton Graubünden

Wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt und im Kanton Graubünden wohnt, kann beim Passbüro in Chur oder Zernez einen Pass oder das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) beantragen. Für kurzfristige Reisen ist auch ein provisorischer Pass möglich. Dies ist keine offizielle Seite, sondern eine unabhängige Informationsplattform.

Passbüro Graubünden – Pass erneuern oder Identitätskarte beantragen

Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Graubünden können beim Passbüro in Chur oder Zernez einen neuen Pass oder eine Identitätskarte beantragen. Auch das Kombi-Angebot mit beiden Dokumenten ist erhältlich. Bei Verlust oder Diebstahl des Passes oder der Identitätskarte muss zuerst eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht werden, bevor ein neues Dokument beantragt werden kann. Für kurzfristige Reisen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, der sofort gültig ist. Eine Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich. 📅 Termin buchen unter: www.schweizerpass.ch

Passbüro Chur

Adresse:
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7, 7001 Chur

Kontakt:
Tel.: +41 81 257 52 20
Fax: +41 81 257 52 44
E-Mail: [email protected]
Webseite

Öffnungszeiten

Mo. - Do.:08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00
Fr.:08:00 - 16:00

Passbüro Zernez

Adresse:
Regionales Ausweiszentrum Zernez
Urtatsch 147A, 7530 Zernez

Kontakt:
Tel.: +41 81 851 44 00

E-Mail: [email protected]
Webseite

Öffnungszeiten

Mo. - Do.:08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
Do.:08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:30
Fr.:08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

Passbüro Graubünden – Ihr Reisedokument einfach beantragen

Das Passbüro Graubünden stellt Ihnen einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) aus, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und im Kanton Graubünden wohnhaft sind. Für kurzfristige Reisen kann auch ein provisorischer Pass ausgestellt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Arbeitstage.
  • Provisorische Pässe können in dringenden Fällen ausgestellt werden.
  • Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!
    📅 Termin buchen unter: www.schweizerpass.ch

Kosten für Pass und Identitätskarte

Kosten für Pass und Identitätskarte

  • Reisepass Erwachsene: 140 CHF (10 Jahre gültig)
  • Reisepass Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre: 60 CHF (5 Jahre gültig)
  • Identitätskarte Erwachsene: 70 CHF (10 Jahre gültig)
  • Identitätskarte Kinder & Jugendliche: 35 CHF (5 Jahre gültig)
  • Kombi-Angebot Erwachsene (Pass + Identitätskarte): 158 CHF
  • Kombi-Angebot Kinder & Jugendliche (Pass + Identitätskarte): 78 CHF
  • * Provisorischer Pass für kurzfristige Reisen: 150 CHF (eine Reise, max. 12 Monate gültig)

Zusätzlich fallen Porto-Kosten von 5 CHF an. Pass und Identitätskarte werden separat versendet, da sie in unterschiedlichen Produktionsstätten hergestellt werden.

* Provisorische Pässe werden nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt und nicht in allen Staaten anerkannt. Ein am Flughafen ausgestellter provisorischer Pass kostet für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mindestens 150 CHF.

Im Ausland berechnen sich die Ausweisgebühren nach dem Gegenwert der Landeswährung. Die Bezahlung erfolgt in der jeweiligen Landeswährung, zuzüglich möglicher Versandkosten.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung, Erneuerung und den Verlust von Pass und Identitätskarte im Kanton Graubünden. Erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, wie lange die Bearbeitung dauert und was bei einem verlorenen Pass zu tun ist.

Ihren Pass können Sie in Graubünden beim Passbüro in Chur oder Zernez erneuern. Eine persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung ist erforderlich. Das Ausweiszentrum Chur befindet sich an der Gäuggelistrasse 7, 7001 Chur (Google Maps), während das Regionale Ausweiszentrum Zernez an der Urtatsch 147A, 7530 Zernez (Google Maps) zu finden ist. Termine können Sie online unter www.schweizerpass.ch buchen.

Um Ihren Reisepass in der Schweiz zu erneuern, müssen Sie einen Termin beim Passbüro Ihres Wohnkantons vereinbaren. Die Beantragung erfolgt persönlich, da ein neues Passfoto vor Ort aufgenommen wird.

Für Bewohner des Kantons Graubünden kann der Antrag beim Passbüro in Chur oder Zernez gestellt werden. Die Adressen lauten Gäuggelistrasse 7, 7001 Chur (Google Maps: hier klicken) und Urtatsch 147A, 7530 Zernez (Google Maps: hier klicken).

Die Terminbuchung erfolgt online über www.schweizerpass.ch. Bringen Sie Ihren alten Pass oder Ihre Identitätskarte sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen mit. Nach der Beantragung dauert die Ausstellung in der Regel etwa 10 Arbeitstage.

Die Ausstellung eines Reisepasses in der Schweiz dauert in der Regel 10 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Beantragung.

Falls ein Pass dringend benötigt wird, kann in bestimmten Fällen ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser wird sofort ausgestellt, ist jedoch nur für eine Reise gültig und wird nicht in allen Ländern anerkannt. Ein provisorischer Pass kann beim Passbüro oder direkt am Flughafen Zürich ausgestellt werden.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Kanton und Auslastung des Passbüros variieren. Es wird empfohlen, den Pass frühzeitig zu beantragen, besonders vor Ferienzeiten oder geplanten Reisen.

  • Reisepass für Erwachsene: 140 CHF (gültig für 10 Jahre)
  • Reisepass für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 60 CHF (gültig für 5 Jahre)
  • Identitätskarte für Erwachsene: 70 CHF (gültig für 10 Jahre)
  • Identitätskarte für Kinder und Jugendliche: 35 CHF (gültig für 5 Jahre)
  • Kombi-Angebot (Pass + Identitätskarte) für Erwachsene: 158 CHF
  • Kombi-Angebot (Pass + Identitätskarte) für Kinder und Jugendliche: 78 CHF
  • Provisorischer Pass für kurzfristige Reisen: 150 CHF (gültig für eine Reise, maximal 12 Monate)

Die Gültigkeitsdauer eines Schweizer Passes hängt vom Alter des Antragstellers ab:

  • Für Erwachsene beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt die Gültigkeit 5 Jahre
  • Ein provisorischer Pass ist nur für eine Reise gültig, maximal jedoch 12 Monate.

Es wird empfohlen, den Pass rechtzeitig vor Ablauf zu erneuern, insbesondere vor geplanten Reisen.

Wenn Sie in der Schweiz einen neuen Pass erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, was mit dem alten Pass geschehen kann.

Sie können den entwerteten Pass behalten. Das Passbüro schneidet eine Ecke ab oder bringt einen Stempel an, um ihn ungültig zu machen. Der entwertete Pass kann in manchen Fällen noch als Identitätsnachweis dienen, etwa bei der Beantragung eines Visums oder als persönliches Andenken. Falls Sie den alten Pass nicht behalten möchten, können Sie ihn dem Passbüro zur Vernichtung überlassen.

Wenn Ihr alter Pass verloren gegangen oder gestohlen wurde, müssen Sie eine Verlustmeldung bei der Polizei machen, bevor ein neuer Pass ausgestellt werden kann.

Die Ausweisnummer ist auf der Vorderseite des Dokuments im oberen rechten Bereich zu finden. Zusätzlich ist sie in der ersten maschinenlesbaren Zeile nach "IDCHE" aufgedruckt. Darüber hinaus erscheint sie in kleiner Schrift zweimal unter dem Lichtbild.

Nein, in der Schweiz ist die Identitätskarte nicht obligatorisch. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind nicht verpflichtet, eine Identitätskarte oder einen Pass zu besitzen.

Allerdings ist ein gültiges Ausweisdokument notwendig, um sich im Ausland auszuweisen oder bestimmte behördliche Angelegenheiten zu erledigen. Wer keinen Pass besitzt und ins Ausland reisen möchte, benötigt eine Identitätskarte, sofern das Zielland diese als Reisedokument akzeptiert. In der Schweiz selbst reicht es in den meisten Fällen aus, sich durch andere Dokumente oder Zeugenaussagen zu identifizieren.

Die Gültigkeitsdauer der Schweizer Identitätskarte hängt vom Alter des Inhabers ab:

  • Für Erwachsene beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt die Gültigkeit 5 Jahre

Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Identitätskarte beantragt werden. Es wird empfohlen, die Erneuerung rechtzeitig vor Ablauf vorzunehmen, insbesondere wenn eine Reise geplant ist.

Die Identitätskarte ist ein amtliches Ausweisdokument, das in der Schweiz als Identitätsnachweis dient. Sie bestätigt die Personalien der Inhaberin oder des Inhabers und enthält Angaben wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und eine eindeutige Identitätsnummer.

Die Identitätskarte wird von den kantonalen Passbüros ausgestellt und kann sowohl im Inland als auch in vielen europäischen Ländern als Reisedokument genutzt werden. Im Gegensatz zum Schweizer Pass ist sie kleiner und praktischer für den täglichen Gebrauch.

Die elektronische Identität (e-ID) ermöglicht es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz, sich online sicher auszuweisen. Sie dient als digitaler Identitätsnachweis für verschiedene Online-Dienste und behördliche Prozesse.

Ab voraussichtlich 2026 wird der Bund die e-ID in die Wallet-App Swiyu integrieren und ausstellen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Identität einfach und sicher digital nachweisen können.

Übersicht der Schweizer Gemeinden (Stand 2026)

Die Schweiz ist in 26 Kantone und insgesamt 2’110 Gemeinden gegliedert. Gemeinden sind die wichtigste lokale Ebene – hier werden viele Aufgaben des Alltags organisiert, von Einwohnerdiensten über Schulen bis zu lokalen Infrastrukturen.

Die Anzahl der Gemeinden bleibt nicht konstant: Durch laufende Gemeindefusionen verändert sich die Gemeindelandschaft regelmässig. Dabei schliessen sich zwei oder mehr Gemeinden zusammen und treten künftig als eine neue Gemeinde auf. So entstehen über die Jahre weniger, dafür oft grössere Verwaltungseinheiten.

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